Warum Dealerdirect?

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Dealerdirect GmbH, Düsseldorf (nachfolgend auch „Vermittler“) und gewerblich tätigen Autohändlern (nachfolgend auch „Käufer“ genannt), die auf der Internetseite der Vermittlerin www.dealerdirect.de (nachfolgend auch „Ankaufwebseite“ genannt) Dienste der Vermittlerin nutzen.

2.
Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung
a) Die Vermittlerin betreibt unter der Internetwebadresse www.dealerdirect.de einen Internetdienst. Die Vermittlerin pflegt und aktualisiert – soweit erforderlich – die Webseite fortlaufend.

b) Zweck des Online-Dienstes ist es, verbindliche Kaufverträge über Pkw und/oder sonstige Fahrzeuge zwischen privaten oder gewerblichen Verkäufern und gewerblichen Käufern zu vermitteln.

3.
Die Vermittlerin betreibt unter der Webadresse www.ichwillmeinautoloswerden.de eine weitere Internetseite. Auf dieser können sich private Verkäufer registrieren und ihren Pkw oder ihr sonstiges Fahrzeug zum Kauf anbieten. Für die dort registrierten Verkäufer stellt die Vermittlerin deren Pkw in das Internetportal www.dealerdirect.de ein. Die Nutzer der Internetseite www.dealerdirect.de können nach bestätigter Anmeldung nunmehr Gebote für die eingestellten Pkw oder sonstigen Fahrzeuge abgeben.

4.
Die Dauer, für die Gebote auf einen Pkw oder ein sonstiges Fahrzeug abgegeben werden können, ist unterschiedlich. Eine sogenannte „Versteigerungsrunde“ dauert maximal 72 Stunden. Die Nutzer der Internetplattform www.dealerdirect.de können auf die so eingestellten Fahrzeuge verbindliche Kaufangebote abgeben. Dies ist sowohl online als auch telefonisch möglich. Nach Abschluss einer Versteigerungsrunde leitet die Vermittlerin das Höchstgebot exclusive der für sie vereinnahmten Provision für die Vermittlungstätigkeit an den Verkäufer weiter.

5.
Die Höhe der Provision ist vom Verkaufsgeschick der Vermittlerin abhängig. Für den jeweiligen Käufer ist die Provision der Vermittlerin in dem abgegebenen Höchstgebot enthalten. Allerdings ist auf die Höhe der Provision noch Mehrwertsteuer zu zahlen. Nimmt die Verkäuferin das Kaufangebot an, kommt zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden ein verbindlicher Kaufvertrag über das eingestellte Fahrzeug zustande. Die Vermittlerin informiert sodann den Käufer über die Höhe des an den Verkäufer zu zahlenden Kaufpreises sowie die an die Vermittlerin zu zahlende Provision zuzüglich Mehrwertsteuer.

6.
Wird in einer Versteigerungsrunde kein Gebot eines Käufers für den Pkw /das sonstige Fahrzeug abgegeben oder kommt ein Kaufvertrag mit dem Verkäufer mangels Annahme eines Höchstgebotes nicht zustande, veranlasst die Vermittlerin eine weitere Versteigerungsrunde. Dies wird solange wiederholt, bis der Pkw des Verkäufers an einen Käufer verkauft ist oder die Verkäuferseite weitere Versteigerungsrunden ablehnt.

7.
Pflichten des Käufers bei Abschluss eines Kaufvertrages
a) Nach Abschluss des Kaufvertrages entstehen für den Käufer folgende Pflichten:
• Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug abzunehmen und dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, sofern das Fahrzeug den vom Verkäufer angegebenen Daten entspricht.
• Vor der Bezahlung hat der Käufer das Recht, das Fahrzeug auf Übereinstimmung mit der Datenbeschreibung zu prüfen und gemeinsam mit dem Verkäufer eine Probefahrt zu machen.
• Der Käufer hat den Kaufpreis Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeuges in bar oder nach ausdrücklicher Vereinbarung zwischen den Kaufvertragsparteien, in anderer Weise, an den Verkäufer zu entrichten.
• Der Käufer hat das Recht, anhand eines amtlichen Ausweispapieres des Verkäufers zu prüfen, ob es sich bei diesem um den im Fahrzeugbrief eingetragenen Eigentümer handelt.

b) Nach Abschluss des Kaufvertrages entstehen für den Verkäufer folgende Pflichten, die so auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Internetseite www.ichwillmeinautoloswerden.de geregelt sind:

• Der Verkäufer verpflichtet sich, mit Abschluss des Kaufvertrages das Fahrzeug nicht an einen Dritten zu veräußern.
• Der Verkäufer ist verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden nach Zustandekommen des Kaufvertrages per SMS, Mail oder telefonisch Kontakt zu dem Käufer aufzunehmen, um einen Termin für die Übergabe des Fahrzeuges zu vereinbaren.
• Vor der Bezahlung durch den Käufer hat der Verkäufer nachzuweisen, dass die Fahrgestellnummer und die Fahrzeugidentifizierungsnummer des Fahrzeuges mit den Angaben in dem Fahrzeugschein übereinstimmen.
• Die Übereignung des Fahrzeuges Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises beinhaltet auch die Herausgabe der zum Fahrzeug gehörenden Papiere.

c) Verkäufer und Käufer verpflichten sich, sich gegenseitig Empfangsquittungen auszustellen.

d) Leistungs- und Erfolgsort ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, der (Firmen-) Sitz des Käufers. Dies bedeutet, dass der Verkäufer das Fahrzeug am Firmensitz des Käufers abliefern muss.

e) Wird die Abholung des Fahrzeuges durch den Käufer hiervon abweichend zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, so ist das Fahrzeug an der vom Verkäufer angegebenen Adresse durch den Käufer abzuholen.

f) Übereignung und Übergabe des Fahrzeuges hat innerhalb von 14 Tagen nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages zu erfolgen.

8.
Kosten und Sanktionen

a) Die Anmeldung auf dem Internetportal www.dealerdirect.de ist kostenlos.
b) Gibt der Käufer ein Angebot über die Internetseite www.dealerdirect.de ab und akzeptiert ein Verkäufer das Angebot des Käufers als Höchstgebot, erhält die Vermittlerin für ihre Tätigkeit eine Provision. Die Provision hängt vom Verkaufsgeschick der Vermittlerin ab. Bevor die Vermittlerin das von Käuferseite abgegebene Höchstgebot an den Verkäufer übermittelt, zieht sie eine Provision in beliebiger Höhe von dem Höchstgebot ab. Auf vorgenannte Provision wird Mehrwertsteuer fällig.
c) Der Käufer ist verpflichtet die Provision, zuzüglich Mehrwertsteuer, nach Rechnungsstellung unmittelbar an die Vermittlerin zu zahlen. Der Kaufpreis ist gemäß den Bestimmungen in diesen AGB an die Käuferseite zu zahlen.

9.
Die Vermittlungsgebühr entfällt für den Fall, dass die Verkäuferseite bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig getäuscht hat oder das Fahrzeug nicht übereignet und der Käufer die Vermittlerin hierüber unmittelbar informiert. Im Falle der arglistigen Täuschung muss der Käufer der Vermittlerin die Täuschung und seine Anfechtungserklärung so nachweisen, dass eine Prüfung des Sachverhaltes möglich ist.

10.
Geistiges Eigentum
Die auf der Webseite angelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechtsinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden.

11.
Haftungsbeschränkungen

a) Dealerdirect schließt die Haftung für leichte vielleicht fahrlässige Pflichtverletzung aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach den Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von Dealerdirect. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
b) Dealerdirect haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Telekommunikationsleitungen oder bei Strom- oder Serverausfällen, die nicht im Einflussbereich von Dealerdirect liegen oder in Fällen der höheren Gewalt. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Kooperationsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Kooperationsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Eine gesetzlich zwingende und nicht abdingbare Haftung bleibt unberührt.

12. Gerichtsstand

a) Für Käufer, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind oder eine juristische Person ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsverhältnis resultierenden Streitigkeiten.
b) Für Käufer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Käufers.

Schlussbestimmungen:

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB unwirksam sein oder unwirksam werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.